Sortenschutzrecht – Wenn die Rose markenrechtlich wird
Stellen Sie sich vor: Sie züchten im eigenen Garten eine atemberaubende neue Rosenart – robust, duftend, einmalig. Klingt wie ein Traum? Beim Sortenschutzrecht wird daraus Rechtssicherheit. Es schützt Züchter:innen wie Sie – damit nicht plötzlich der Nachbar oder der Supermarkt die neuen „Superrosen“ ohne Erlaubnis mehrt und verkauft.
Fiktives Fallbeispiel: Die „Frankfurter Duftrose“
Die Pflanzenliebhaberin Clara aus Frankfurt züchtet eine neue Rosensorte – die „Frankfurter Duftrose“. Sie meldet den Sortenschutz beim Bundessortenamt an – schließlich ist die Sorte neu, unterscheidbar, homogen und beständig. Kurze Zeit später tauchen Stecklinge eben jener Rose im Gartencenter auf – ohne Claras Erlaubnis.
Dank Schutz durch das Sortenschutzgesetz darf Clara exklusiv über Vermehrung und Verkauf entscheiden – auch europaweit. Jetzt kann sie gegen die nicht befugte Nutzung ihrer Sorte vorgehen und hat klare rechtliche Handhabe.
Wesentliche Rechtslage im Überblick
- Sortenschutz schützt Züchter von neuen Pflanzensorten – analog zum Patent.
- Voraussetzungen: neu, unterscheidbar, homogen, beständig – dazu eine eindeutige Sortenbezeichnung.
- Dauer des Schutzes: bis zu 25 Jahre (einzelne Arten bis zu 30 Jahre).
- Landwirte dürfen das Saatgut im eigenen Betrieb zur Aussaat verwenden – unter Zahlung einer Nachbaugebühr.
Unser Tipp für Pflanzenzüchter
Ob Rosen, robustes Gemüse oder neue Gehölze – wer in Pflanzenzüchtung investiert, verdient rechtlichen Schutz. In Frankfurt, Berlin oder anderswo unterstützen wir Sie bei Sortenschutzanmeldung, Lizenzverträgen und Durchsetzung Ihrer Rechte. So bleibt Ihre Pflanzensorte Ihre Pflanzensorte – rechtssicher und einzigartig.
